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   LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10   

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https://dejure.org/2011,69514
LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10 (https://dejure.org/2011,69514)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2011 - 7 Sa 66/10 (https://dejure.org/2011,69514)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2011 - 7 Sa 66/10 (https://dejure.org/2011,69514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung - Schriftform - Unterschrift - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96

    Kündigung: Vertretung; Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
    Gemäß § 180 Satz 2 BGB findet jedoch § 177 BGB entsprechende Anwendung, wenn der Erklärungsempfänger die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht nicht bei der Vornahme des Rechtsgeschäftes, also unverzüglich gemäß § 174 Satz 1, § 121 Abs. 1 BGB beanstandet (BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 699/96 -, juris Rz. 24.; LAG Düsseldorf vom 17.01.2008 - 13 Sa 1988/07 - juris).

    Das bedeutet, dass sie hier, wie in § 174 BGB, unverzüglich zu erheben ist (BAG vom 11.12.1997 a. a. O.).

    Vielmehr stellt die Verteidigung einer Kündigung im Rahmen eines Rechtsstreits eine Genehmigung im Sinne des § 177 BGB dar (BAG vom 11.12.1997, a a. O.).

    Die von der Beklagten mit dem Klageabweisungsantrag und dem späteren Schreiben vom 2. Juni 2010 erteilte Genehmigung der ausgesprochenen Kündigung wirkt gemäß § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung zurück (vgl. BAG vom 11.12.1997, 8 AZR 699/96, juris, Rz. 23).

    Die Frist des § 4 Satz 1 KSchG begann nämlich nach Auffassung der Kammer nicht erst mit der Genehmigung der Kündigungserklärung durch die Beklagte am 2. Juni 2010 bzw. bereits mit Zustellung des Schriftsatzes vom 30. April 2010 (Bl. 41 d. A.) beim Kläger, mit dem die Beklagte den Klagabweisungsantrag gestellt und die Wirksamkeit der Kündigung verteidigt hat (vgl. BAG vom 11.12.1997, 8 AZR 699/96 zitiert nach juris Rz. 24; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2008, 13 Sa 1988/07, zitiert nach juris) zu laufen.

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
    Wie das Arbeitsgericht zutreffend unter Angabe der einschlägigen Rechtsprechung ausführt, verlangt das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift nicht, dass unmittelbar bei Abgabe der schriftlichen Erklärung für den Erklärungsempfänger die Person des Ausstellers feststehen muss (BAG vom 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 - juris Rz. 11 = NZA 2008, 521).

    Vielmehr genügt ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, welche die Nachahmung erschweren (BAG vom 24.01.2008, a. a. O.).

    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG vom 24.01.2008, a. a. O., unter Berufung auf BAG vom 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 21; BGH vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775).

    Auch das Gesetz unterscheidet in § 126 Abs. 1 BGB zwischen einer Namensunterschrift und einem Handzeichen; letzteres wahrt die Schriftform nur im Falle notarieller Beglaubigung (BAG vom 24.01.2008, a. a. O.).

  • ArbG Hamburg, 05.07.2010 - 22 Ca 25/10

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Anforderungen an die Schriftform -

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5. Juli 2010 (22 Ca 25/10) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 5. Juli 2010 - 22 Ca 25/10 - hat das Arbeitsgericht Hamburg die Klage abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5. Juli 2010 (22 Ca 25/10) wird wie folgt abgeändert:.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5. Juli 2010 - 22 Ca 25/10 - ist gemäß § 64 Abs. 1 und 2 b ArbGG statthaft.

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2008 - 13 Sa 1988/07

    Kündigung des Hausmeisters einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
    Gemäß § 180 Satz 2 BGB findet jedoch § 177 BGB entsprechende Anwendung, wenn der Erklärungsempfänger die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht nicht bei der Vornahme des Rechtsgeschäftes, also unverzüglich gemäß § 174 Satz 1, § 121 Abs. 1 BGB beanstandet (BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 699/96 -, juris Rz. 24.; LAG Düsseldorf vom 17.01.2008 - 13 Sa 1988/07 - juris).

    Die eingetretene Verzögerung von acht Tagen ist zur Überzeugung der Kammer auch nicht unerheblich (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2008 a. a. O.).

    Die Frist des § 4 Satz 1 KSchG begann nämlich nach Auffassung der Kammer nicht erst mit der Genehmigung der Kündigungserklärung durch die Beklagte am 2. Juni 2010 bzw. bereits mit Zustellung des Schriftsatzes vom 30. April 2010 (Bl. 41 d. A.) beim Kläger, mit dem die Beklagte den Klagabweisungsantrag gestellt und die Wirksamkeit der Kündigung verteidigt hat (vgl. BAG vom 11.12.1997, 8 AZR 699/96 zitiert nach juris Rz. 24; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2008, 13 Sa 1988/07, zitiert nach juris) zu laufen.

  • LAG Hessen, 02.02.2007 - 10 Sa 790/06

    Klagefrist bei Kündigung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
    Es kann dahinstehen, ob die Nichtigkeit der Kündigungserklärung wegen fehlender Vertretungsmacht auch außerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG im Rahmen eines allgemeinen Feststellungsantrages gemäß § 256 ZPO geltend gemacht werden kann (so KR/Friedrich, a. a. O., § 13 KSchG Rn. 361; a. A.: Hessisches LAG vom 2. Februar 2007 - 10 Sa 790/06 -, zitiert nach juris).

    Das BAG hat sich im Urteil vom 26. März 2009 (2 AZR 403/07, zitiert nach juris) der in der Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung, die dreiwöchige Klagefrist finde, trotz des zunächst eindeutig erscheinenden Wortlautes, nicht auf sämtliche Unwirksamkeitsgründe Anwendung, insbesondere bei einer Kündigung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht sei die dreiwöchige Klagefrist nicht anzuwenden (APS/Ascheid/Hesse, Kündigungsrecht 3. Auflage, § 4 KSchG Rn. 10 c; Erfurter Kommentar/Kiel, 9. Auflage § 4 KSchG Rn. 6; KR/Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 9. Auflage, § 13 KSchG Rn. 361; Münchener Kommentar BGB/Hergenröder, 5. Auflage § 4 KSchG Rn. 11; Bender/Schmidt, NZA 2004, 358, 362; a. A.: Kittner/Däubler/Zwanziger Kündigungsschutzrecht, 7. Auflage, § 4 KSchG Rn. 9; BBDK/Kriebel, Kündigungsschutzgesetz, Stand Dezember 2006 § 4 Rn. 26; Hessisches LAG vom 02.02.2007 - 10 Sa 790/06 - juris), angeschlossen.

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07

    Klagefrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
    Das BAG hat sich im Urteil vom 26. März 2009 (2 AZR 403/07, zitiert nach juris) der in der Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung, die dreiwöchige Klagefrist finde, trotz des zunächst eindeutig erscheinenden Wortlautes, nicht auf sämtliche Unwirksamkeitsgründe Anwendung, insbesondere bei einer Kündigung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht sei die dreiwöchige Klagefrist nicht anzuwenden (APS/Ascheid/Hesse, Kündigungsrecht 3. Auflage, § 4 KSchG Rn. 10 c; Erfurter Kommentar/Kiel, 9. Auflage § 4 KSchG Rn. 6; KR/Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 9. Auflage, § 13 KSchG Rn. 361; Münchener Kommentar BGB/Hergenröder, 5. Auflage § 4 KSchG Rn. 11; Bender/Schmidt, NZA 2004, 358, 362; a. A.: Kittner/Däubler/Zwanziger Kündigungsschutzrecht, 7. Auflage, § 4 KSchG Rn. 9; BBDK/Kriebel, Kündigungsschutzgesetz, Stand Dezember 2006 § 4 Rn. 26; Hessisches LAG vom 02.02.2007 - 10 Sa 790/06 - juris), angeschlossen.
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG vom 24.01.2008, a. a. O., unter Berufung auf BAG vom 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 21; BGH vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG vom 24.01.2008, a. a. O., unter Berufung auf BAG vom 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 21; BGH vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
    Dabei ist anerkannt, dass dem Betroffenen eine gewisse Zeit zur Überlegung und zur Einholung eines Rates durch einen Rechtskundigen darüber, ob er eine Zurückweisung erklären will, einzuräumen ist (grundlegend BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 633/76 -, Der Betrieb 1978, 2082).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11

    Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. April 2011 - 7 Sa 66/10 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 01.07.2014 - 15 Sa 1316/13

    Kündigung im Kleinbetrieb

    Vielmehr ist dies eine Frage der Wirksamkeit der Kündigungserklärung für und gegen den Arbeitgeber gemäß §§ 164 f. BGB (LAG Hamburg, 7. April 2011 - 7 Sa 66/10 -, juris).
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